Produkthaftung und Product Compliance

Produkthaftung und Product Compliance

Beinahe jede Phase im Lebenszyklus eines Produkts und jede Vertriebsstufe sind heute rechtlich reguliert. Dabei sind die entsprechenden Rechtsvorschriften oft komplex und inkonsistent. Der Hersteller muss die Einhaltung vielfältiger technischer und formaler Vorgaben sicherstellen. Importeure werden immer mehr Herstellern angenähert, und auch Händler müssen zahlreiche Pflichten beachten. Bei Rechtsverstößen drohen Bußgelder, Produkthaftungsansprüche, Rückrufe und zunehmend auch Wettbewerbsklagen von Konkurrenten.

Die Konformität mit gesetzlichen Vorgaben ist daher für alle Akteure in der Lieferkette eine elementare Aufgabe. Nicht zuletzt müssen die notwendigen Pflichten und die Haftung in den einschlägigen Verträgen in der Lieferkette klar verteilt werden. Kommt es zum Schadensfall, ist meist kurzfristiges Handeln nötig (Klärung der Handlungspflichten, Behördenkommunikation, Regresssicherung, Versicherungsmeldung, Abwehr von Schadenersatzansprüchen u.a.).

Wir beraten effizient, umsichtig und kompetent zu sämtlichen Aspekten des Produktrechts und der Produkthaftung. Wir helfen unseren Mandanten, die regulatorischen Vorgaben zu identifizieren und umzusetzen und Haftungsrisiken – auch in den relevanten Verträgen – zu minimieren. Treten Produktsicherheitsmängel oder Nicht-Konformitäten auf, führen wir unsere Mandanten sicher durch die Krise. Hierzu gehören auch die Sicherung und Durchsetzung von Regressansprüchen gegenüber Lieferanten sowie die Abwehr von Schadenersatzansprüchen von Kunden oder Geschädigten.

Wir arbeiten regelmäßig eng und effizient mit technischen Mitarbeitern und Sachverständigen zusammen. Diese Schnittstelle zwischen Recht und Technik hat große Bedeutung und führt häufig zu Reibungsverlusten. Hartmannsberger Franke berät Hersteller (Zulieferer und OEMs ) und Importeure genauso wie Händler und Vertriebsunternehmen.


Unsere Leistungen im Überblick
  • Materielle Produktanforderungen (einschließlich ElektroG, BattG, RoHs)
  • Produktkennzeichnung und Begleitunterlagen
  • Vertragsgestaltung (Einkauf-, Lieferverträge, AGB, QM-, QS-Vereinbarungen)
  • Beratung bei Produktkrisen (RAPEX-Bewertung, Produkthaftungsrecht, Rückruf)
  • OWiG- und Strafverfahren wegen Gesetzesverstößen
  • Sicherung und Durchsetzung von Regressansprüchen in der Lieferkette
  • Abwehr/Abwicklung von Schadenersatzansprüchen von Kunden oder Geschädigten
  • Durchsetzung und Abwehr wettbewerbsrechtlicher Klagen
  • Rückrufmanagement- und Product Compliance-Systeme
  • Rückruf-/Produkthaftpflichtversicherung (Versicherungsmeldung; Begleitung der Regulierung)

Mehr erfahren?

Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Fragen und natürlich auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Telefon: +49 211-78 17 36 10
E-Mail: hartmannsberger@hf-law.de

 

Legal Updates

Zeitenwende im EU-Recht für Gentechnik in der Landwirtschaft – Haftungslage in Deutschland dringend anpassungsbedürftig

Nachdem wegen der strengen regulatorischen Rahmenbedingungen die grüne Gentechnik in der EU knapp 15 Jahre praktisch tot war, deutet sich nun ein grundlegender Dogmenwandel auf EU-Ebene an. Der von der EU-Kommission jüngst vorgestellte Vorschlag einer NGT-Verordnung kommt einer Revolution gleich.

Nachlese zum Düsseldorfer Product Compliance Day 2023

Nach drei Jahren Corona-Pause konnten wir am 11. Mai endlich wieder knapp 40 Teilnehmer auf dem Düsseldorfer Product Compliance Day begrüßen. Noch nie war die Zahl der aktuellen Themen so hoch und der Bedarf an Informationen und der Diskussionsbedarf über die aktuellen Gesetzesvorhaben der EU so groß.

Product Compliance und Produkthaftung in Einkaufsverträgen

Die rechtliche Abbildung von Erfordernissen der Product Compliance und Produkthaftung in Beschaffungsverträgen von Herstellern und Quasi-Herstellern ist häufig defizitär. Obgleich oft vielfältiger und vielschichtiger Regelungsbedarf besteht, finden sich in Einkaufsverträgen, Allgemeinen Einkaufsbedingungen, Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSVn) etc. häufig keine spezifischen Klauseln oder lediglich rudimentäre oder generische Regelungen, die dem nicht gerecht werden.

Haftung als Quasi-Hersteller nach EuGH „Koninklijke Philips“

Mit Urteil vom 7. Juli 2022 (Az. C-264/21 – Koninklijke Philips NV) hat der EuGH die Reichweite der Quasi-Herstellerhaftung nach Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 85/374/EWG („Produkthaftungsrichtlinie“) konkretisiert.

Entwurf EU-Produktsicherheitsverordnung

Kurz vor Inkrafttreten der EU-Marktüberwachungsverordnung (VO (EU) 2019/1020) ist am 30. Juni 2021 der Vorschlag der EU-Kommission für einen Ersatz der Richtlinie 2001/95/EG (Produktsicherheitsrichtlinie, „PSRL“) veröffentlicht worden (COM(2021) 346 final). Geplant sind grundlegende Änderungen und Neuerungen.

Serie zur EU-MÜV: Teil 2 Zollkontrollrecht

Eine der bedeutsamsten Änderungen durch die Marktüberwachungs­verordnung (EU) 2019/1020 („MÜV“) betrifft die Einfuhrkontrollen durch die Zollbehörden – ein wichtiges Instrument zur Reduzierung von Sicherheitsrisiken und nicht konformer Produkte aus Drittstaaten.

Serie zur EU-MÜV: Teil 1 Einführung

Nach knapp zwei Jahren „Vorlaufzeit“ steht nunmehr die nationale Umsetzung der Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 („MÜV“) an. Es handelt sich um eine der wesentlichen Änderungen im Produkt- und Marktüberwachungsrecht der letzten zehn Jahre. Die MÜV gilt in ihrer Gänze ab dem 16.07.2021.

EU-Verbandsklage: Produktrecht umfassend einbezogen

Am 25.11.20 wurde die Verbandsklagen-Richtlinie (EU) 2020/1828 („VK-Richtlinie“) verabschiedet. Innerhalb von zwei Jahren muss sie von den Mitgliedsstaaten umgesetzt und bis spätestens Mitte 2023 angewendet werden. Der sachliche Anwendungsbereich der Verbandsklage erfasst zahlreiche europarechtlich begründete Vorschriften des Produktrechts und der Produkthaftung.

Abmahngefahr bei englischer Gebrauchsanweisung

Mit Urteil vom 11.3.2020 sprach das LG Essen (Az. 44 O 40/19) einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch wegen des Verkaufs von Elektroprodukten zu, denen nur eine englischsprachige Gebrauchsanweisung sowie englischsprachige Sicherheits-Informationen beigefügt waren.

EU-Marktüberwachungs-Verordnung: Neue Zeitrechnung im Produktsicherheitsrecht

Nach mehreren Anläufen und langjährigen Verhandlungen ist am 25.6.2019 die EU-Marktüberwachungsverordnung veröffentlicht worden (Verordnung (EU) 2019/1020, ABl. EU NR. L 169, 1 ff.). Dies ist eine der wohl grundlegendsten Rechtsentwicklungen im Non-Food-Bereich der letzten 20 Jahre.

EU-Studie zeigt: Rückruf stärkt oft das Markenvertrauen

Die EU-Kommission hat in einer groß angelegten Studie das Verhalten von Verbrauchern bei Rückrufen sowie die Effizienz von Rückrufen untersucht und einige spannende und unerwartete Erkenntnisse gewonnen (Survey on Consumer Behaviour and Product Recalls Effectiveness, Final Report April 2019, abrufbar über das Internet).

Neue RAPEX-Leitlinien – Gesteigerte Rückrufrisiken

Seit dem 15.3.2019 sind die neuen RAPEX-Leitlinien in Kraft. Diese regeln die Funktionsweise des gemeinschaftlichen Systems zum raschen Informationsaustausch (RAPEX) und beinhalten einen Leitfaden für die Erstellung einer sog. „RAPEX-Risikobewertung“ für Entscheidungen zum Umgang mit nachträglich aufgetretenen Produktrisiken.