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Neue Richtlinien zum Warenkauf und zu digitalen Inhalten

Zum 11. Juni 2019 sind zwei Richtlinien auf EU-Ebene in Kraft getreten, die nun innerhalb von zwei Jahren ins nationale Recht umzusetzen sind.

Dabei handelt es sich um die

  • Warenkauf-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/771 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs, zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie 2009/22/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/44/EG) („WKRL“); und die
  • Richtlinie für Verbraucherverträge über digitale Inhalte und Dienste (Richtlinie (EU) 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen) („DIDRL“).

Bedenkt man, dass ursprünglich ein gemeinsames europäisches Kaufrecht angedacht war, sind die Richtlinien insgesamt sicherlich nicht der von vielen erhoffte große Wurf. Allerdings ist ihre praktische Bedeutung auch nicht zu unterschätzen, denn bereits die Vorgängerin, die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie (Richtlinie 1999/44/EG), hat das deutsche Recht erheblich geprägt. Zudem bringen die Richtlinien einige Neuerungen mit sich, insbesondere

  • werden nunmehr verschiedene rechtliche Aspekte im Hinblick auf Geschäfte über digitale Inhalte und Dienste ausdrücklich auf EU-Ebene geregelt und sind entsprechend ins nationale Recht umzusetzen;
  • wird der bisherige Mangelbegriff, wie er in der Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie enthalten war, weiter ausdifferenziert und begrenzt inhaltlich modifiziert;
  • enthält die DIDRL ein neues Konzept bei Nichtleistung (das im Übrigen von der WKRL abweicht);
  • unterscheiden sich die für den Rücktritt vom Vertrag relevanten Regelungen in WKRL und DIDRL teilweise voneinander.

Von großer Bedeutung ist darüber hinaus auch, dass diverse Regelungen – wie üblich – erheblichen Auslegungsspielraum eröffnen. Dies wird für Rechtsunsicherheit sorgen und unter anderem eine Reihe von EuGH-Entscheidungen zu einzelnen Aspekten mit sich bringen. Wir werden in kommenden Blog-Beiträgen in loser Abfolge einige Themen näher beleuchten und möchten so einen Beitrag zum besseren Verständnis der Regelungen leisten.