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Neue Zeitrechnung im Produktsicherheitsrecht –
EU-Marktüberwachungsverordnung verabschiedet

Nach mehreren Anläufen und langjährigen Verhandlungen ist am 25.6.2019 die EU-Marktüberwachungsverordnung veröffentlicht worden (Verordnung (EU) 2019/1020, ABl. EU NR. L 169, 1 ff.). Dies ist eine der wohl grundlegendsten Rechtsentwicklungen im Non-Food-Bereich der letzten 20 Jahre. Sie ersetzt weitgehend die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 und bildet den neuen Rahmen für die Marktüberwachung hinsichtlich 70 (!) EU-Richtlinien und -Verordnungen. Sie bringt daneben grundlegende materielle Rechtsänderungen mit sich. Die Marktüberwachungsverordnung ist ab dem 16. Juli 2021 anwendbar, dürfte jedoch schon kurz- und mittelfristig ihre Schatten vorauswerfen. Die wesentlichen Änderungen und Neuerungen in Schlagworten:

  • Erhebliche Erweiterung der Marktüberwachungs-Befugnisse, z.B. Zugang zu in Produkten eingebetteter Software und zu Details über die Lieferkette und den Vertriebsweg sowie im Markt befindlicher Produktmengen; unangekündigte Inspektionen; Reverse-Engineering; Betretungsrechte; Prüfung unter falscher Identität; Entfernung von Online-Inhalten nichtkonformer Produkte.
  • Deutliche Stärkung der Kompetenzen, Informationsmöglichkeiten und des Prüfumfangs des Zolls bei der Einfuhr von Produkten.
  • Weiterentwicklung und Intensivierung des Informationsaustausches über RAPEX und ICSMS, einschließlich Schnittstelle zum Zoll.
  • Versand-Plattformen unterliegen künftig umfassenden Pflichten als Marktakteure („Fulfilment-Dienstleister“).
  • Produkte nach 18 EU-Verordnungen und -Richtlinien dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn ein Marktakteur (Hersteller, Importeur, Bevollmächtigter oder Fulfilment-Dienstleister) in der EU ansässig ist.
  • Bei online vertriebenen Produkten besteht eine Inverkehrbringens-Fiktion bereits mit Angebot im Internet.

Die MÜV wird zu grundlegenden systemischen und inhaltlichen Änderungen des deutschen Produktrechts und der Marktüberwachung führen und die Risiken der Entdeckung von Produktrechtsverstößen sowie die Konsequenzen deutlich verschärfen. Ferner steigen auch die zivilrechtlichen Haftungsrisiken für sämtliche Marktakteure.